Der Abtrag und die Zwischenlagerung des wiederverwertbaren Bodens erfolgt nach Ober- und Unterboden getrennt. Die Bodendepots werden gemäss FSK-Richtlinien seitlich angelegt und bei Bedarf bewirtschaftet. Für die Rekultivierung soll soweit möglich der abgetragene Boden verwendet werden.
Als Rekultivierungsziel sollen die Bundeskriterien an Fruchtfolgeflächen (ARE, 2006) erfüllt werden. Dementsprechend muss eine pflanzennutzbare Gründigkeit von mindestens 60cm erreicht werden.